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Hauptmann des Südböhmischen Bezirks

Mgr. Jiří Zimola


Fotografie hejtmana

Adresse: Krajský úřad Jihočeského kraje, U Zimního stadionu 1952/2, 370 76 České Budějovice, Telefon: (00420)386 720 492,
E-Mail: hejtman@kraj-jihocesky.cz

Die Stellung des Hauptmanns wird durch Gesetz Nr.129/ 2000 der Sammlung über Bezirke eingegrenzt. Der Hauptmann vertritt den Bezirk nach aussen. Die Handlungen, die die Genehmigung der Vertretung, bzw. des Rates, verlangen, kann der Hauptmann nur nach ihrer vorangehenden Genehmigung verwirklichen. Den Hauptmann und die Hauptmannsstellvertreter wählt die Vertretung aus den Reihen ihrer Mitglieder. Der Hauptmann und die Hauptmannstellvertreter müssen Bürger der Tschechischen Republik sein. Sie sind für die Ausübung ihrer Funktion der Vertretung verantwortlich. Der Rat kann dem Hauptmann nur Aufgaben im Umfang seiner Handlungsfreiheit stellen.

Hauptmann des Südböhmischen Bezirks :

1. unterschreibt gemeinsam mit dem Hauptmannstellvertreter die Bezirksrechtsvorschriften,
2. ernennt und beruft nach der vorangehenden Zustimmung des Innenministers die Bezirksamtsdirektoren in Abstimmung mit dem Sondergesetz ab,
3. legt dem Bezirksamtsdirektor das Gehalt aufgrund der Sondervorschriften fest und erlegt ihm Aufgaben auf,
4. richtet aufgrund der Ermächtigung im Gesetz für die Ausübung der übertragenen Handlungsfreiheit die Sonderorgane ein,
5. ist für die termingerechte Bestellung der Bezirkshaushaltsüberprüfung im vergangenen Kalenderjahr verantwortlich,
6. sichert den Schutz der Geheiminformationen,
7. ist für die Informierung der Bürger über die Bezirkstätigkeit verantwortlich,
8. übt weitere Aufgaben in der selbstständigen oder übertragenen Handlungsfreiheit aus, solange sie ihm von der Vertretung, dem Rat anvertraut sind, oder wenn es das Gesetz so festgelegt,
9. erfüllt ähnliche Aufgaben wie die statutarischen Arbeitgeberorgane nach den Sondervorschriften gegenüber den freigestellten Vertretungsmitgliedern und dem Direktor.

Der Hauptmann beruft ein und leitet in der Regel die Vertretungs- und Ratstagung, er unterzeichnet gemeinsam mit dem Auditor das Vertretungs- und Ratsverhandlungsprotokoll.

Der Hauptmann hält die Ausübung des Ratsbeschlusses zurück, falls er den Beschluss für unrecht hält. Die Angelegenheit legt er dann der nächsten Vertretungstagung zur Entscheidung vor.

Die weiteren Aufgaben in der selbstständigen und übertragenen Handlungsfreiheit stellen ihm die Rats- und Vertretungsbeschlüsse, sie ergeben sich aus dem Gesetz ( er richtet einen Bezirkskrisenstab ein, genehmigt den Krisenplan, leitet und kontrolliert die vorbereitenden Maßnahmen und die Tätigkeit zur Lösung von Krisensituationen und zu der Verminderung ihrer Folgen, auf der Bezirksebene organisiert IZS ).

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